Recht · Deepfakes
Erst das Werkzeug, dann die Klage: xAI verklagt eigenen Nutzer wegen sexualisierter Grok-Deepfakes
Der Fall ist drastisch: Zwischen dem 8. Dezember 2025 und dem 18. Februar 2026 lud Terry Wayne Harwood, ein 67-Jähriger aus South Carolina, über zwei Grok-Accounts harmlose Fotos von Erwachsenen und Minderjährigen hoch — und formulierte seine Prompts so lange um, bis Groks Sicherheitsmechanismen nachgaben und sexuell explizite Deepfakes erzeugten, darunter Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Laut xAIs Klageschrift lehnte Grok die Anfragen „bei zahlreichen Gelegenheiten“ zunächst ab; Harwood habe ein „kalkuliertes Schema“ betrieben, um „das Werkzeug des Klägers für kriminelle Zwecke zu bewaffnen“. Anfang März wurde Harwood in South Carolina festgenommen und wegen sexueller Ausbeutung Minderjähriger angeklagt. Am 14. Juli reichte xAI zusätzlich die Zivilklage ein — gefordert werden Schadensersatz in unbezifferter Höhe, die Übernahme von Kosten aus möglichen Opferklagen gegen xAI und ein lebenslanges Grok-Nutzungsverbot.
Bemerkenswert ist die Konstellation: Es ist eine der ersten Klagen eines KI-Unternehmens gegen einen eigenen Nutzer wegen der Inhalte, die dessen eigenes Produkt erzeugt hat. In der Klageschrift präsentiert sich xAI als entschlossener Aufräumer und nennt Zahlen: 52.222 gesperrte Accounts allein 2026, 73.604 Meldungen an das US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC), mindestens 244 daraus resultierende Festnahmen. Die Botschaft an Gerichte und Öffentlichkeit: Nicht das Werkzeug ist das Problem, sondern der Täter.
Genau diese Lesart ist umstritten — denn xAI steht für dieselben Inhalte selbst vor Gericht. Im März verklagten Teenager aus Tennessee das Unternehmen, weil ein Dritter mit Grok sexualisierte Bilder von ihnen erzeugt hatte (wir berichteten); in einem weiteren Fall soll ein Mann über 7.000 Deepfakes seiner Stieftochter generiert haben, auch Ashley St. Clair, Mutter eines Kindes von Elon Musk, klagt gegen xAI. Die Dimension des Problems hatte das Center for Countering Digital Hate dokumentiert: In einem elftägigen Zeitraum entstanden mit Groks Ende 2025 eingeführter Bildbearbeitungsfunktion rund drei Millionen sexualisierte Bilder, etwa 23.000 davon zeigten Minderjährige — Grok sei zeitweise „zu einer Maschine im industriellen Maßstab“ für solches Material geworden, so CCDH-Chef Imran Ahmed. Tech-Kommentatoren bringen den Einwand auf die Formel: Nutzer zu verklagen repariert keine versagenden Guardrails.
Strategisch ergibt die Klage für xAI gleichwohl Sinn: Sie verschiebt die Verantwortung öffentlichkeitswirksam vom Anbieter auf den Endnutzer — eine Erzählung, die xAI auch in den eigenen Verfahren helfen dürfte. Rechtlich betritt sie Neuland: Ob Nutzungsbedingungen als Hebel taugen, um Missbrauchsopfern entstandene Kosten auf den Täter abzuwälzen, müssen die Gerichte erst klären; die genaue zivilrechtliche Anspruchsgrundlage geht aus der bisherigen Berichterstattung nicht hervor.
Der Fall fällt in eine Phase, in der der Druck auf die gesamte Branche wächst: San Francisco forderte erst vor wenigen Tagen Apple und Google ultimativ zur Löschung von Nudify-Apps auf (unsere gestrige Ausgabe), die FTC mahnt seit Mai unter dem Take It Down Act ab, und in Deutschland soll nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig künftig bereits die Erstellung pornografischer Deepfakes strafbar sein. Die xAI-Klage ergänzt dieses Bild um eine neue Facette: Erstmals reiht sich ein KI-Anbieter selbst in die Front der Kläger ein — gegen die eigenen Kunden.
- t3n — Grok-Skandal: xAI verklagt Nutzer wegen der Erstellung sexualisierender Deepfakes
- Engadget — xAI sues Grok user for generating nonconsensual sexualized deepfakes
- CNN Business — Elon Musk's xAI sues user over allegedly creating child sexual abuse materials with Grok
- Futurism — xAI, Which is Being Sued Over AI-Generated Sexual Deepfakes, Sues Grok User Over AI-Generated Sexual Deepfakes
- PetaPixel — xAI Sues Man for Using Grok to Create CSAM Deepfakes
- netzpolitik.org — Gesetz gegen digitale Gewalt: Diese Deepfakes sollen künftig strafbar sein