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Reportage

50,1 Prozent für sieben Gründer: Wer die KI-Labore kontrolliert, wenn die Börse mitreden darf

Vor dem geplanten Börsengang wollen sich Anthropics sieben Gründer per Sonderaktie eine Stimmenmehrheit sichern, obwohl sie zusammen nur einen einstelligen Prozentanteil am Kapital halten. OpenAI hat dasselbe Problem anders gelöst, SpaceX zeigt an der Börse, wie es endet, wenn ein Gründer die Stimmenmehrheit behält. Für jedes Unternehmen, das seine Produkte auf Claude, ChatGPT oder Grok baut, ist das keine akademische Frage, sondern eine über Preisstabilität, Nutzungsrichtlinien und das Risiko plötzlicher Kurswechsel.

Von Stefan Lange-Hegermann · · 7 Minuten

Am Donnerstag berichtete das Branchenmedium The Information, Anthropics sieben Mitgründer bäten ihre Aktionäre, „in den kommenden Tagen“ einer Satzungsänderung zuzustimmen: Sonderaktien, die CEO Dario Amodei und seinen sechs Mitgründern zusammen 50,1 Prozent der Stimmen bei den meisten Unternehmensentscheidungen sichern würden – solange mindestens drei der sieben eine Mindestbeteiligung halten. TechCrunch fasste die eigentliche Pointe so zusammen: Die sieben Gründer besitzen laut dem Bericht je nur rund zwei Prozent des Kapitals, macht zusammen etwa 14 Prozent. Die neuen Aktien tragen keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Wert, sichern aber die Kontrolle der Gründer, sobald das Unternehmen öffentlich gehandelt wird. Über die Grundkonstruktion dieser Kontrolle – den Long-Term Benefit Trust und die erwartete Zwei-Billionen-Dollar-Bewertung – haben wir bereits in der Ausgabe vom 5. September berichtet; die neue Meldung fügt der Geschichte ein wesentliches Detail hinzu: Auch die Gründer selbst wollen sich zusätzlich zum Trust noch eine eigene, mehrheitsfähige Stimmblockade sichern.

Was eine Public Benefit Corporation überhaupt ist

Anthropic ist, wie inzwischen auch OpenAI, in Delaware als „Public Benefit Corporation“ (PBC) eingetragen – eine in den USA verbreitete Unternehmensform, die es börsennotierten wie privaten Firmen erlaubt, neben dem Aktionärsinteresse einen im Gründungsdokument festgelegten Gemeinwohlzweck zu verfolgen. Das Gesetz von Delaware formuliert es so: Eine Public Benefit Corporation müsse „in einer Weise geführt werden, die die finanziellen Interessen der Aktionäre, die Interessen derjenigen, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich betroffen sind, und den in der Gründungsurkunde genannten Gemeinwohlzweck ausbalanciert“. Anthropics eingetragener Zweck lautet laut eigener Darstellung, fortschrittliche KI verantwortungsvoll zum langfristigen Nutzen der Menschheit zu entwickeln. Der Clou der Rechtsform: Ein Vorstand, der zugunsten dieses Zwecks eine kurzfristig gewinnträchtige, aber riskante Entscheidung ablehnt, verletzt damit nicht automatisch seine Treuepflicht gegenüber den Aktionären – anders als bei einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft, wo Aktionärsklagen genau das nahelegen könnten.

Der PBC-Status allein verpflichtet die Direktoren aber nur dazu, den Gemeinwohlzweck bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Er gibt niemandem außerhalb der Aktionäre das Recht, diese Berücksichtigung auch durchzusetzen. Genau diese Lücke soll bei Anthropic der Long-Term Benefit Trust schließen.

Der Trust darüber: eine Aktie, die nur wählt

Der Long-Term Benefit Trust (LTBT) ist ein von Anthropic selbst so bezeichnetes „Corporate-Governance-Experiment“: ein unabhängiges Gremium aus fünf Treuhändern, das laut Anthropics eigener Darstellung „finanziell uninteressiert“ sein muss und über eine eigene Aktiengattung – Class T – verfügt. Diese Aktien zahlen keine Dividende und gewinnen nicht an Wert; sie berechtigen ausschließlich dazu, einen wachsenden Anteil des Vorstands zu wählen und abzuberufen, bis der Trust nach vier Jahren die Mehrheit der Sitze kontrolliert. Man kann sich das wie einen Familientreuhänder vorstellen, der kein eigenes Vermögen aus dem Familienunternehmen bezieht, aber das Erbe verwaltet und notfalls die Geschäftsführung austauschen kann – nur dass hier keine Familie, sondern ein KI-Sicherheitszweck der Begünstigte ist. Von den fünf Gründungstreuhändern von 2023 ist laut Anthropics eigener Übersicht nur noch Neil „Buddy“ Shah (Clinton Health Access Initiative) dabei; hinzugekommen sind Richard Fontaine (Center for a New American Security, Mai 2025), Mariano-Florentino Cuéllar (Carnegie Endowment for International Peace, Januar 2026) und im Juli 2026 der frühere US-Notenbankchef Ben Bernanke.

Die neue TechCrunch-Meldung zeigt, dass der Trust nicht ersetzt, sondern ergänzt werden soll: Er würde laut The Information weiterhin die meisten Vorstandssitze besetzen, die Zahl der von den Gründern kontrollierten Sitze soll aber von zwei auf drei steigen, und die Mitarbeiter sollen eigene Aktien erhalten, um bei bestimmten Kampfabstimmungen den Ausschlag zu geben. Der Hintergrund, den TechCrunch mitliefert: Amodei hatte im Januar angekündigt, gemeinsam mit den Mitgründern „80 Prozent ihres Vermögens abzugeben“, aus Sorge, dass durch KI erzeugter Wohlstand die Gesellschaft destabilisieren könnte. Wer sein Kapital verschenkt, verliert aber auch den wirtschaftlichen Hebel, den Kapital normalerweise verschafft – die Sonderaktie würde diesen Verlust an Einfluss ausgleichen.

OpenAIs andere Antwort: eine Stiftung mit Kapitalanteil

OpenAI hat dasselbe Grundproblem – wie sichert man eine Mission gegen den Druck des Kapitalmarkts ab – anders gelöst. Mit der am 28. Oktober 2025 abgeschlossenen Umstrukturierung wurde aus der gemeinnützigen OpenAI-Organisation die „OpenAI Foundation“, während das operative Geschäft in der „OpenAI Group PBC“ liegt. Anders als bei Anthropic hält die Foundation dort laut eigener Darstellung einen klassischen Kapitalanteil von 26 Prozent, aktuell mit rund 130 Milliarden Dollar bewertet, plus einen Optionsschein auf zusätzliche Anteile, falls sich der Aktienkurs binnen 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Über eigene Stimmrechte, die von keiner Kapitalbeteiligung abhängen, ernennt die Foundation sämtliche Vorstandsmitglieder der OpenAI Group und kann sie jederzeit austauschen. Microsoft hält rund 27 Prozent, der Rest liegt bei aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Investoren.

Der Unterschied ist mehr als juristische Feinmechanik: OpenAIs Foundation ist finanziell direkt am Erfolg des Unternehmens beteiligt, Anthropics Trust dagegen bewusst kapitallos gehalten, um Interessenkonflikte auszuschließen. Beide Konstruktionen laufen aber auf dasselbe Ergebnis hinaus – eine vom Aktienbesitz der Käufer beim Börsengang komplett abgekoppelte Kontrollinstanz.

Mehrklassenaktien: ein altbekanntes Muster mit eingebautem Verfallsdatum – oder eben nicht

Was bei Anthropic neu hinzukommt, die gebündelte Sonderaktie der sieben Gründer, ist laut TechCrunch kein neuartiges Instrument: „Super-voting shares are how Mark Zuckerberg kept control of Meta, and how Evan Spiegel maintained his hold of Snap“ – auf Deutsch: Stimmrechts-Mehrfachaktien sind das Instrument, mit dem Mark Zuckerberg die Kontrolle über Meta behielt und Evan Spiegel seinen Griff auf Snap. Ungewöhnlich sei bei Anthropic vor allem, dass sieben Personen sich die Stimmen teilen statt einer einzigen. Wie verbreitet das Muster inzwischen ist, zeigt eine Untersuchung der Rechtswissenschaftler Sharon Hannes und Adi Libson im Harvard Law School Forum on Corporate Governance vom Januar 2026: In den 1990er-Jahren nutzte nur ein kleiner Bruchteil der Börsengänge Mehrklassenaktien, inzwischen liegt der Anteil bei einem Viertel bis einem Drittel aller Neuemissionen – auch weil klassische Abwehrmaßnahmen gegen aktivistische Investoren wie Giftpillen und gestaffelte Vorstandswahlen an Wirkung verloren haben.

Eine „Sunset-Klausel“ – ein im Gesellschaftsvertrag eingebautes Verfallsdatum für Mehrfachstimmrechte, ähnlich einer Kreditvereinbarung mit Rückzahlungstermin, nur eben für Macht statt Geld – ist der Vorschlag, mit dem institutionelle Investoren dieses Problem eindämmen wollen. Der Council of Institutional Investors, ein Verband großer Vermögensverwalter, fordert von den US-Börsen seit 2018 eine automatische Umwandlung von Mehrklassenaktien in normale Aktien spätestens sieben Jahre nach dem Börsengang, falls die Aktionäre nicht ausdrücklich anders entscheiden. Wie umkämpft das Thema ist, zeigt die Geschichte der Indexanbieter: Nach Snaps Börsengang 2017, bei dem Privatanlegern ausschließlich stimmrechtslose Aktien angeboten wurden, schloss S&P Dow Jones Unternehmen mit Mehrklassenstruktur zunächst komplett von Indizes wie dem S&P 500 aus. 2023 machte S&P diese Entscheidung wieder rückgängig – nach Darstellung des Council of Institutional Investors eine Rückkehr zu „traditional accomodations for the imperial governance model with no sunset requirement“, auf Deutsch: zu den traditionellen Zugeständnissen an das kaiserliche Führungsmodell, ganz ohne Verfallsklausel. FTSE Russell verlangt bis heute mindestens 5 Prozent der Stimmrechte in Händen freier Aktionäre, sonst droht der Ausschluss aus dem Index.

SpaceX zeigt, wie es an der Börse tatsächlich aussieht

Wie eine solche Struktur im Alltag eines börsennotierten Unternehmens wirkt, lässt sich seit Juni an SpaceX besichtigen, dem im Februar mit Elon Musks KI-Firma xAI verschmolzenen Raumfahrtkonzern. Nach dem Börsengang am 12. Juni – mit 1,77 Billionen Dollar Bewertung der größte der Geschichte – hält Musk laut Wikipedia rund 42 Prozent der Aktien, aber 82 Prozent der Stimmen, weil seine Class-B-Aktien zehn Stimmen pro Aktie tragen gegenüber einer Stimme bei den an der Börse gehandelten Class-A-Aktien; verkauft er Class-B-Aktien an Außenstehende, wandeln sie sich automatisch in stimmschwächere Class-A-Aktien um. Die Rechtsprofessoren Lucian Bebchuk und Kobi Kastiel kommentierten die Struktur mit dem Befund, sie verschaffe „Musk with substantial value at the expense of public investors“ – Musk erhalte damit einen erheblichen Wertvorteil auf Kosten der öffentlichen Investoren.

Was das für Kunden von Claude, ChatGPT und Grok bedeutet

Für jedes Unternehmen, das seine Produkte auf einem dieser Modelle aufbaut, ist die Kontrollfrage kein akademisches Detail. Eine Struktur, die den Vorstand strukturell vor kurzfristigem Quartalsdruck abschirmt – wie Anthropics Trust oder OpenAIs Foundation es sollen – ist zunächst ein Versprechen an Kunden: Nutzungsrichtlinien, Preise und Datenschutzzusagen sollen sich nicht ändern, nur weil ein aktivistischer Investor eine bessere Marge fordert. Genau das war schließlich der erklärte Zweck, den beide Firmen für ihre Konstruktionen angeben. Gleichzeitig zeigen sowohl Anthropics neue Gründeraktie als auch SpaceX, dass dieselbe Abschirmung genauso gut dazu dienen kann, eine kleine Gruppe von Personen dauerhaft von der Kontrolle der Aktionäre unabhängig zu machen – ohne die von institutionellen Investoren geforderte Verfallsklausel, die diese Macht irgendwann wieder der Mehrheit zurückgeben würde.

Für Einkäufer von KI-Diensten ergeben sich daraus drei praktische Fragen, die sich mit etwas Recherche in Börsenprospekt und Gründungsurkunde beantworten lassen. Erstens: Wer genau kann den Vorstand austauschen, und ist diese Instanz vom Aktienbesitz überhaupt erreichbar – bei Anthropic der kapitallose Trust plus künftig die Gründer-Sonderaktie, bei OpenAI die Foundation mit eigenem Kapitalanteil? Zweitens: Gibt es eine Sunset-Klausel, die diese Sonderrechte automatisch beendet, oder ist die Konstruktion auf Dauer angelegt? Drittens, und das ist die Frage, die sich erst im Ernstfall beantwortet: Was passiert, wenn ein Gründer stirbt, das Unternehmen die Mindestbeteiligung unterschreitet oder ein schlechtes Quartal die Geduld der übrigen Aktionäre testet? Bei Anthropic lautet die eingebaute Antwort: Mindestens drei der sieben Gründer müssen ihre Mindestbeteiligung halten, sonst verfällt die kollektive Stimmenmehrheit. Ob dieser Mechanismus hält, während gleichzeitig ein Trust ohne jede Kapitalbeteiligung über den Vorstand entscheidet, zeigt sich nicht am Tag des Börsengangs, sondern erst, wenn beide Konstruktionen gemeinsam unter Druck geraten.

Quellen