„Nur zur Unterhaltung“: Microsofts Copilot-AGB entlarven das Haftungsdilemma der KI-Branche
In Microsofts offiziellen Nutzungsbedingungen für Copilot steht es schwarz auf weiß: „Copilot is for entertainment purposes only. It can make mistakes, and it may not work as intended. Don’t rely on Copilot for important advice. Use Copilot at your own risk.“ Der Passus, der seit einer Aktualisierung im Oktober 2025 in den AGB steht, gewann Anfang April 2026 breite öffentliche Aufmerksamkeit — und löste eine Debatte aus, die weit über Microsoft hinausreicht.
Die Diskrepanz könnte größer kaum sein: Auf der einen Seite bewirbt Microsoft Copilot aggressiv als Enterprise-Werkzeug, das Dokumente erstellt, Daten analysiert und Workflows automatisiert — für 30 Dollar pro Nutzer und Monat in der Business-Version. Auf der anderen Seite stuft die Rechtsabteilung dasselbe Produkt als Unterhaltungssoftware ein — eine Kategorie, die üblicherweise Horoskop-Apps und Spaßgeneratoren vorbehalten ist. Microsoft gibt „keine Garantie oder Zusicherung jeglicher Art“ für Copilot und kann nicht versprechen, dass Antworten keine Urheberrechte verletzen.
Auf die Kritik reagierte Microsoft mit der Einordnung als „veraltete Sprache“, die bei der nächsten Aktualisierung geändert werde — ohne konkreten Zeitplan. Die Erklärung wirkt dünn: Die AGB wurden erst im Oktober 2025 aktualisiert, also Monate nach dem aggressiven Enterprise-Rollout. Zudem zeigen interne Marktdaten, dass Copilots US-Marktanteil bei bezahlten Abonnenten innerhalb von sechs Monaten um 39 Prozent gefallen ist — von 18,8 auf 11,5 Prozent. 44 Prozent der abgewanderten Nutzer nannten „mangelndes Vertrauen in die Antworten“ als Hauptgrund.
Für Unternehmen, die Copilot in kritischen Geschäftsprozessen einsetzen, ist die Episode ein Warnsignal: Wenn selbst der Hersteller seinem Produkt rechtlich nicht genug vertraut, um dafür einzustehen — welche Haftung tragen dann die Anwender? Die Frage wird ab August 2026 noch drängender, wenn die zentralen Bestimmungen des EU AI Act in Kraft treten und KI-Produkte erstmals als „Produkte“ im Sinne der Produkthaftung gelten.